Offene Fragen im Bezug auf die Definition eines Aufzeichnungssystems

Offene Fragen im Bezug auf die Definition eines Aufzeichnungssystems

Im Zuge der Umsetzung der KassenSichV stellten sich dem DFKA e.V. und dem Kassengewerbe grundsätzliche Fragen zu einer präziseren Definition des „Aufzeichnungssystems“ durch die verantwortlichen Behörden. Der DFKA e.V. formulierte deshalb eine Anfrage an das BMF.

Insbesondere geht es dem DFKA e.V. um die Klarstellung an welchem Ort sich das Aufzeichnungssystem im Sinne der betreffenden Vorgaben befindet, falls die Software-Komponenten des Aufzeichnungssystems auf mehrere Geräte verteilt sind. Diese Frage ist relevant für die Nutzung aller TSEs, insbesondere jedoch für Cloud-TSEs.

Im Anhang finden Sie das ausführliche Anschreiben des DFKA e.V. an das BMF und eine schematische Darstellung möglicher Architekturen von Aufzeichnungssystemen zum besseren Verständnis der Problematik.

Definition eines Aufzeichnungssystems BMF 15.07.21

Varianten Cloud Nutzung

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