Statement des DFKA zur 5. Bundestagung des DFKA e.V.

Statement des DFKA zur 5. Bundestagung des DFKA e.V.

Am 27.09.2018 fand im MERCURE Flughafen Hotel Berlin-Tegel die 5.Bundestagung des Deutschen Fachverbands für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V. mit großer Beteiligung aus Politik, Körperschaften, Behörden und der Fachbranche statt. Seit Ende 2016 dümpelt das Gesetz „zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“ vor sich hin und wird davon nicht einsatzfähiger. Daran ändern auch nichts die zwischenzeitlich vorgelegte Kassen-
Sicherheitsverordnung und die diversen Technischen Richtlinien mit ihrem Facettenreichtum an Anforderungen und Bestimmungen. Dazu legte der DFKA eine kritische Analyse vor, da fachliche Erfahrungen und qualifizierte Vorschläge zur Praxisfähigkeit für funktionstüchtige und kostengünstige Manipulationssicherheit (z.B. „INSIKA“) vom BMF keineswegs erwünscht war!

In einem Statement des DFKA e.V. wird nun darauf hingewiesen, dass mit einer Realisierung des vereinbarten Zeitplanes zur Umsetzung des o. a Gesetzes (ab 01.01.2020) kaum noch zu rechnen ist und bestimmte technische Voraussetzungen einfach nicht gegeben sind. Trotz begrifflicher Umwandlung von „INSIKA“ in „ZERSIKA“ steht es, lt. der Finanzbehörden der Bundesländer, um den Manipulationsschutz an Registrierkassen und Abrechnungssystemen vorläufig nicht zum Besten!

Download: Statement des DFKA e.V. zur 5. Bundestagung am 27.09.2018

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