Stellungnahme des DFKA e.V. zur Umsetzung der E‑Rechnung in elektronischen Aufzeichnungssystemen und weiteren datenverarbeitenden Systemen sowie zu Anforderungen nach § 146a AO i. V. m. der KassenSichV.
Der DFKA e.V. begrüßt die Einführung der E-Rechnung ausdrücklich und sieht darin einen wesentlichen Hebel zur Digitalisierung von Unternehmen und Verwaltung. Insbesondere im Bereich des Point of Sale (POS) sowie im Zusammenspiel mit weiteren datenverarbeitenden Systemen ergeben sich jedoch spezifische Anforderungen, die aus Sicht der Praxis im weiteren Normsetzungs- und Umsetzungsprozess gezielt berücksichtigt werden sollten.
Der DFKA hat sich hierzu in den vergangenen Monaten intensiv mit Herstellern, Anwendern, Verbänden, Standardisierungsgremien sowie weiteren Marktteilnehmern ausgetauscht. Die Ergebnisse und Einschätzungen sind in einer schriftlichen Ausarbeitung zusammengetragen und wurden dabei wiederholt als praxisrelevante Herausforderungen identifiziert.
Unsere Stellungnahme mit ausführlichen fachlichen Handlungsempfehlungen haben wir am 24.06.2026 an das BMF übermittelt.
Wenn Sie hier weiterlesen möchten, empfehlen wir Ihnen die Mitgliedschaft im DFKA e.V.
