Trotz Gesetzentwurf der Bundesregierung bleiben Umstellungsfristen verbindlich

Trotz Gesetzentwurf der Bundesregierung bleiben Umstellungsfristen verbindlich

Trotz Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen bleiben Umstellungsfristen für Registrierkassen, Waagen mit kassenähnlichen Eigenschaften und Taxameter verbindlich

Obwohl viele Verbände in Handel und Gastronomie den Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen buchstäblich schon als Sieg gegen die Finanz-Bürokratie der Bundesländer und Umsatzsucht der Kassenhersteller und seiner INSIKA-Mafia feiern, holt diese nun doch wieder der Alltag ein. Dies ist verbunden mit der Erkenntnis, dass die mit den BMF-Schreiben vom 26.11.2010 („GDPdU“) und vom 14.11.2014 (GoBD) festgelegten und bestätigten Fristen weiterhin in Kraft und einzuhalten sind. Hierbei spielt der Streit um „INSIKA“ nur eine absolut untergeordnete Rolle. Auch wenn das BMF und in Folge die Bundesregierung sich nicht zu einer Kassen- und Belegpflicht durchringen konnten und die Einführung eines Sicherungs-Procedere (á la Zertifizierung über das BSI)  über Jahre hinausgezögert wurde, so bleiben die Umstellungsfristen für die sog. Einzelaufzeichnungs- und Dokumentationspflicht bestehen.
Für den der es immer noch nicht begriffen hat, heißt das, dass Kassen ohne Einzelaufzeichnung, Kassen ohne digitale Schnittstellen und hinreichender Datenspeicherung ab dem 01.01.2017 der Vergangenheit angehören müssen. Ansonsten drohen verschärfte Ordnungsgelder und Hinzuschätzungen durch die Finanzbehörden, wenn es um die Bilanzen geht.
Damit ist auch kein Schritt in Richtung Steuerehrlichkeit und Rechtssicherheit erreicht worden wie auch der Wettbewerbsverzerrung weiterhin Tür und Tor geöffnet bleibt.
Es bleibt zu hoffen, dass dem einen oder anderen Verband nun doch noch ein Licht aufgeht und er seinen bisherigen Standpunkt überdenkt!

Anbei finden Mitglieder unseres Verbandes die geltenden Regelungen und Fristen zur Funktion von „Kassengeräten“. Es bleibt ausdrücklich
darauf hinzuweisen, dass der eingangs genannte Gesetzentwurf noch der Bestätigung durch den Bundestag und den Bundesrat bedarf.
Es bleibt also spannend!

 

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