Umsetzung der Kassensicherungsverordnung – eine kritische Analyse

Umsetzung der Kassensicherungsverordnung – eine kritische Analyse

Zur praktischen Umsetzung der Kassensicherungsverordnung, die ab dem 1. Januar 2020 eine „technische Sicherheitseinrichtung“ in Registrierkassen fordert, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Juni 2018 Technische Richtlinien veröffentlicht.

Diese technischen Richtlinien sind komplex, abstrakt und gleichzeitig unvollständig. Die Umsetzung wird voraussichtlich sehr aufwändig und teuer werden. Über die technischen Richtlinien hinaus müssen noch viele weitere Prozesse und Komponenten entwickelt werden. Nach Kenntnis des DFKA wird daran bisher nicht gearbeitet.

Das aktuelle Vorgehen wird zu unnötig hohen Kosten und einer Vielzahl von weiteren Schwierigkeiten bei der Umsetzung führen. Um massive und langwierige Einführungsprobleme zu verhindern und die Kosten zu minimieren, hält der DFKA es weiterhin für unausweichlich, eine Kombination aus der Taxonomie für Kassendaten und dem INSIKA-Verfahren zumindest als Übergangslösung zuzulassen.

Die Details finden Sie hier in unserer ausführlichen Analyse.

 

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