Verordnung zur Bestimmung der technischen Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr

Verordnung zur Bestimmung der technischen Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr

Sehr verehrte Damen und Herren, werte Kollegen,

Am 03.04.2017 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf einer Kassensicherungsverordnung vorgelegt

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Referentenentwuerfe/2017-04-03-KassenSichV.html

und bis zum 21.04.2017 um die Stellungnahmen der Verbände nachgesucht. Die Stellungnahme des DFKA e.V. wurde bereits an das Bundesministerium der Finanzen übermittelt und steht für Sie am Ende dieses Beitrages als Download zur Verfügung.

Der Verordnungsentwurf ist zwar überwiegend allgemein gehalten, formuliert aber zwei konkrete Anforderungen, die aus unserer Sicht für unnötige hohe Kosten und Wettbewerbsverzerrungen sorgen sowie die weitere technische Entwicklung behindern werden. Sie stellen also das Gegenteil der politisch ausdrücklich gewollten Technologieoffenheit dar. Der DFKA plädiert daher dringend für eine Veränderung in diesen beiden Punkten.

Wir stehen gern für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Roland F. Ketel und Udo Stanislaus

 

Download der Stellungnahme des DFKA e.V.

 

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