Verordnung zur Bestimmung der technischen Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr

Verordnung zur Bestimmung der technischen Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr

In der letzten Woche erreichte uns erneut ein Referentenentwurf aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), welcher sich auf das „Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“ vom 17.12.2016 bezieht. Hierbei geht es die „Verordnung zur Bestimmung der technischen  Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV)“ die die Anfordungen  des § 146a der Abgabenordnung präzisiert.

Den vollständigen Text mit seinen Anlagen finden Sie im Anhang. Leider kommen diese Ausführungen des BMF aus unserer Sicht etwas spät, da für die Umsetzung leider nur ein kurzer Zeitraum zur Verfügung steht. Denn bereits ab dem 01.01.2020 soll die Prozess-Einführung eines funktionstüchtigen Systems realisiert sein. Dies setzt neben einer zielgerechten soft- und hardwareseitigen qualifizierten Entwicklung und Produktion der geforderten Systemkomponenten und Ablaufprocedere auch umfangreiche Verfahrens- und Feldtests voraus.
Auch wenn ein Großteil der Voraussetzungen durch die Produzenten zu schaffen ist, verbessert dies nicht wesentlich das zur Verfügung stehende Zeitvolumen. Die beabsichtigten Zertifizierungsprozesse der Kassen-und Abrechnungssysteme müssen mit Sachverstand und Fachwissen entwickelt werden und produktionstechnisch umsetzbar sein.
Aus unserer Sicht bleibt da keine Vorlaufzeit zumal der Bundestag sich die endgültige Bestätigung der technologischen Lösungen im Zusammenhang mit der im Dezember 2016 erfolgten Gesetzgebung vorbehalten hat. Diese bisher einmalige legislative Maßnahme in der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland birgt in sich auch die Gefahr, dass erneut die Grundsatzdebatte in Sachen Manipulationsschutz und Steuerbetrug“ wieder ausbricht.
Der DFKA e.V. hofft, dass in der kommenden Phase der Vervollkommnung des o. a. Gesetzpaketes mittels der Kassensicherungsverordnung auch auf Fachwissen und sachgerechte Erfahrungen zurückgegriffen wird. Der DFKA e.V. mit seinen Mitgliedern aus der Fachbranche steht dafür zur Verfügung. Wir werden diesbezüglich bis zum 21.05.2017 eine qualifizierte Stellungnahme vorlegen.

Download: Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen

 

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