Weitere Informationen: Entwürfe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
… zur Herstellung der Funktionsfähigkeit des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Zwischenzeitlich dürfte es sich herumgesprochen haben, dass Ende 2016 (28.12.2016) im Deutschen Bundestag auf Initiative der Fraktionen von CDU/CSU und SPD und Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen wurde. Den an der Gesetzgebung beteiligten Parteien und Körperschaften war von vornherein klar, dass das Gesetz nur einen Schritt in die Richtung gegen Steuerbetrug und Wettbewerbsverzerrung darstellte und einer erheblichen Nacharbeit bedurfte.
Für die Einleitung und Durchführung des Gesetzgebungsverfahren sprach aber grundsätzlich, dass damit eine Akzeptanz der von uns monierten kriminellen Handlungen in Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie und weiteren Wirtschaftsbereichen erfolgte. Hinzu kam, dass die durchaus umfangreichen Summen (über 10 Mrd. Euro), die am Fiskus vorbei geleitet werden, durch Registrierkassen und Abrechnungssystemtechnik und damit verbundener Technologie nun einer sachgerechten Untersuchung und Bearbeitung unterzogen wurden.
Dem hierfür in die Verantwortung genommenen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kann getrost unterstellt werden, das es über die notwendigen Voraussetzungen verfügt, um die Untersuchungen qualifiziert und zeitnah durchzuführen. Dies bezieht sich zweifellos auch auf das vorauszusetzende Verantwortungsbewußtsein mit seiner Anbindung an das Bundesministerium des Innern (BDI).
Trotz aller Hoffnungen auf eine zeitnahe und planmäßige Fortsetzung der Gesetzesvervollkommnung verzögerte sich die Umsetzung der Strukturen von Monat zu Monat. Angebote zur Mitarbeit von Experten und Sachverständigen wurden zwar zur Kenntnis genommen, aber eigentlich ausgeschlagen.
Sicher spielte hierfür auch die Bundestagswahl im Sept. 2017 eine Rolle. Umso sichtbarer wurde jedoch, dass die Bearbeitungs- und Projektierungsfristen für Entwickler und Hersteller von Kassen- und Abrechnungssystemtechnik einschließlich entsprechender Software immer mehr ins zeitliche Abseits gerieten. Gleiches gilt auch für Prüf-Software in den Finanzbehörden und für deren Kontroll- und Schulungsprozesse. So legte das BSI am 26.02.2018 erstmalig einige Entwürfe der Technischen Richtlinie für die Umsetzung der Kassensicherungsverordnung (KassensichV) vor.
Darüber hinaus forderte das BMF eine Stellungnahme bis zum 15.03.2018 auf die Entwürfe des BSI die Sie im Anschluss an diesen Artikel finden.
Sehr spät kam im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen und der Bearbeitung der Kassensicherungsverordnung die gesetzliche Neuregelung des § 146b AO in Form eines BMF-Schreibens an alle Obersten Finanzbehörden (OFD) der Bundesländer, der die sogenannte -Kassennachschau- beinhaltet. Wir wollen an dieser Stelle kein Hehl daraus machen, das einige exponierte Behördenvertreter ihre Unzufriedenheit öffentlich kundgetan haben, was auch weitgehend unsere Unterstützung findet.
In der 13. Woche hat das BMF zu einer Beratung geladen, um den Gesamtstand der Gesetzgebung in seinen Details zu besprechen. Es bleibt zu hoffen, dass eine sachkundige und konstruktive Diskussion möglich ist.
Das Thema „INSIKA“ dürfte sicher erneut eine Rolle spielen, da ja BMF und BSI in früheren Gesprächen die Anwendung der kostengünstigen und erfolgreichen Projektlösung keineswegs ausgeschlossen hatten und lediglich kleinere unwesentliche Änderungen erfordern sollte.
Download:
>> Miriam Wied: Neufassung der Aufzeichnungspflichten im AEAO zu § 146 AO Kritische Stellungnahme zum BMF-Entwurf
>> Tobias Teutemacher: Einfügung von § 146b AO zur Kassen-Nachschau in den AEAO Kritische Stellungnahme zum BMF-Entwurf
>> Entwurf zu 2018-0096008-R1
>> Anlage 4 zu 2018-0116859-R2
>> Anlage 3 zu 2018-0116859-R2
>> Anlage 1 zu 2018-0116859-R2
