Stellungnahme zum neuen Entwurf eines BMF-Schreibens zur befristeten Umsatzsteuersenkung

Stellungnahme zum neuen Entwurf eines BMF-Schreibens zur befristeten Umsatzsteuersenkung

Am 23. Juni 2020 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens:  Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020, veröffentlicht.

Der DFKA hat dazu Stellung genommen: Stellungnahme DFKA zum BMF-Entwurt vom 23.06.2020

Für die meisten Kassensysteme stellt die eigentliche Veränderung der Steuersätze kein Problem dar. Schwierig sind die Sonderfälle, die durch den extrem kurzen Vorlauf nicht mehr sinnvoll behandelt werden können. Daher fordert der DFKA pragmatische Erleichterungen: Dazu sollte es möglich sein, auch dann vollständig ordnungsgemäß zu arbeiten, wenn das Kassensystem ausschließlich die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Steuersätze abbilden kann. Eine aufgrund der sehr kurzen Vorbereitungszeit verzögerte Umstellung der Steuersätze darf ebenfalls nicht zum Nachteil des jeweiligen Anwenders sein.

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