DFKA e.V. im Austausch mit dem BMF bezüglich der Haftung des Datenübermittlers im Mitteilungsverfahren gemäß §§87c und 87d AO

Unser Verband ist in die Arbeitsgruppe KOMet der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung in die Entwicklung und Pilotierung für die Mitteilungspflicht gemäß § 146a (4) AO mit einbezogen worden. Im Rahmen der Implementierung sind Fragen aufgetaucht und wir haben das...