Aufbewahrung von Rechnungen bei elektronischen- , computergestützten Kassensystemen oder Registrierkassen
Der DFKA möchte Sie auf die neueste Bekanntmachung des Bundesministeriums für Finanzen hinsichtlich der Aufbewahrung von Rechnungen aufmerksam machen. Sie finden dazu unten die Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses. Darin steht insbesondere: „Soweit der Unternehmer Rechnungen mithilfe elektronischer oder computergestützter Kassensysteme oder Registrierkassen erteilt, ist es hinsichtlich der erteilten Rechnungen im Sinne des § 33 UStDV ausreichend, […]
